Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für EMV Dipl.-Ing. Gerhard Pohlmann

EMV im Überblick

Was ist EMV ?

EMV: Elektromagnetische Verträglichkeit

  • Geräte, Systeme und jede Anlage, die elektrische oder elektronische Bauelemente enthalten, senden physikalisch bedingt zwingend elektromagnetische Störungen aus.

  • Andererseits können sie selbst durch von außen auf sie einwirkende, ausreichend starke elektromagnetische Störsignale kurzfristig oder dauerhaft in der Funktion beeinträchtigt oder sogar zerstört werden.

  • Die elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) bezieht sich auf den rein technischen Aspekt elektromagnetischer Störungen, also die unerwünschte Interaktion technischer Systeme untereinander.

    Diese sind gleichermaßen Quelle und Senke elektromagnetischer Störungen:



  • Die Übertragung der Störungen kann leitungsgeführt (z.B. über gemeinsame Energieversorgungs- oder Kommunikationsleitungen, Sensor- und Aktorleitungen), durch kapazitive oder induktive Kopplung (elektrische und / oder magnetische Felder) oder auf gestrahltem Wege (elektromagnetische Strahlung) erfolgen.

  • Die Sicherstellung der EMV ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben sondern auch ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines jeden elektrische oder elektronische Bauteile enthaltenden Produkts.

Definition EMV

Unter der EMV eines Gerätes, Systems oder einer Anlage versteht man:
  • die Begrenzung der Aussendung der elektromagnetischen Störungen auf das Maß, das den störungsfreien Betrieb anderer in der Umgebung betriebener Geräte, Systeme und Anlagen gewährleistet, und

  • die Sicherstellung einer ausreichend hohen eigenen Festigkeit gegenüber von außen einwirkenden elektromagnetischen Störungen, so dass der bestimmungsgemäße Betrieb am geplanten Einsatzort unter den dort vorliegenden elektromagnetischen Umgebungsbedingungen sichergestellt ist.

EMV-Bewertung auf Basis technischer Normen

  • Die Bewertung der EMV von Geräten, Systemen oder Anlagen erfolgt in der Regel durch die Messung der Intensität der von Ihnen ausgehenden elektromagnetischen Störungen sowie durch die Überprüfung ihrer Störfestigkeit gegen auf sie einwirkende elektromagnetische Störungen.

  • Hierbei werden die in den sogenannten harmonisierten europäischen Normen festgelegten technischen Grenzwerte zugrunde gelegt. Diese Normen sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichermaßen gültig.

  • Werden die Vorgaben der Normen (beginnend mit EN ... oder ETSI ...) eingehalten, wird vermutet, dass auch die sogenannten "grundlegenden Anforderungen" des EMV-Gesetzes (EMVG) erfüllt werden.
    Anderenfalls ist gegebenenfalls davon auszugehen, dass ein Fall unzureichender EMV vorliegt.

Folgen unzureichender EMV

  • Geräte, Systeme oder Anlagen, die eine unzureichende EMV aufweisen, stellen potentielle Störquellen für andere in ihrer Nachbarschaft betriebene Systeme dar, wodurch bei diesen Funktionsstörungen oder Ausfälle auftreten können.

  • Andererseits können Geräte, Systeme oder Anlagen, die eine unzureichende EMV aufweisen, auch selbst infolge nicht ausreichender Störfestigkeit Funktionsstörungen in ihrer vorgesehenen Einsatzumgebung aufweisen oder völlig versagen.

  • Neben dem qualitativen Problem, das bei unzureichender EMV auftritt, liegt gegebenenfalls auch ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften - in der Regel das EMV-Gesetz (EMVG) - vor. Durch das EMVG hat der deutsche Gesetzgeber die europäische EMV-Harmonisierungsrichtlinie 108/2004/EWG in deutsches Recht umgesetzt.

  • In besonders kritischen Fällen können Geräte, Systeme oder Anlagen aufgrund unzureichender EMV auch erhebliche Folgeschäden (Sach-, Vermögens- und / oder Personenschäden) verursachen.